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Deutscher Evangelischer Kirchenbund

Artikel vom 13.10.2009 aus von 1919 bis 1930.

Der Deutsche Evangelische Kirchenbund war ein am 25. Mai 1922 gegründeter Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen in Deutschland. 1933 wurde er von der Deutschen Evangelischen Kirche abgelöst, der ihrerseits nach dem 2. Weltkrieg die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nachfolgte.


Ganzsache zur Gründungsfeier des Kirchenbundes.
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Vorgeschichte

Das Zusammenwachsen des deutschen Protestantismus ist verbunden mit dem erwachenden Nationalgedanken im 19. Jahrhundert. Seit den Tagen der Reformation im 16. Jahrhundert war der Protestantismus in Deutschland lediglich innerhalb der Territorien innerhalb des Deutschen Reiches organisiert; er kannte daher keine "nationale" Organisation. Trennend wirkte sich auch die seit den Anfängen der Reformation bestehenden Unterschiede zwischen den lutherischen und reformierten (calvinistischen) Bekenntnissen aus, die jedoch durch Pietismus und Aufklärung im Laufe des 18. Jahrhunderts in ihrer Verbindlichkeit und Prägekraft unterminiert wurden; der Neu-Konfessionalismus seit dem frühen 19. Jahrhundert blieb kirchengeschichtlich eine randständige Episode.

Erste Ansätze zur Vereinigung zu einer deutschen protestantischen Kirche prägen sich organisatorisch in der sog. Eisenacher Konferenz aus, die seit 1852 ein gemeinsames Beratungsgremium der Kirchenleitungen darstellte. Daneben gab es eine national orientierte Laienbewegung, der 1886 gegründete "Evangelische Bund zur Wahrung der deutsch-protestantischen Interessen". Diese Gruppierung erreichte einen Stand von 500000 Mitglieder im Jahre 1914 und, wie bereits ihr Name anzeigt, hatte eine klare anti-katholische und deutschnationale Programmatik.

Es war dann der Zusammenbruch des 2. Reiches und die Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung, die es 1918/19 den Kirchen ermöglichte, sich ohne staatliche Direktiven selbst zu organisieren. In den Diskussionen, wie dies geschehen sollte, ging es um die Frage, ob sich der deutsche Protestantismus in einer einheitlichen Reichskirche zusammenschliessen sollte, wie es dann 1933 geschah, oder ob er in einem Kirchenbund zusammenkommen sollte, in dem die organisatorische und bekenntnismäßige Unabhängigkeit der einzelnen Landeskirchen gewahrt bleiben. Die 341 auf dem ersten Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dresden (1.-5. September 1919) versammelten Delegierten verschiedener ev. Gruppierungen und Kirchenleitungen entschieden sich dann für die Beibehaltung des "landeskirchenlichen Prinzips". Am 25. Mai 1922 (Himmelfahrtstag) wurde der Deutsche Evangelische Kirchenbund dann in Wittenberg gegründet.

Zweck

Laut seiner Verfassung besteht der Bund, um "zur Wahrung und Vertretung der gemeinsamen Interessen der deutschen evangelischen Landeskirchen einen engen und dauernden Zusammenschluß derselben herbeizuführen, das Gesamtbewußtsein des deutschen Protestantismus zu pflegen und für die religiös-sittliche Weltanschauung der deutschen Reformation die zusammengefaßten Kräfte der deutschen Reformationskirchen einzusetzen - dies alles unter Vorbehalt der vollen Selbständigkeit der verbündeten Kirchen in Bekenntnis, Verfassung und Verwaltung."

Verfassung

Der Deutsche Evangelische Kirchenbund verfügte über drei Verfassungsorgane: den Kirchentag mit 210 Delegierten, den Kirchenbundesrat mit Vertretern der 28 Landeskirchen und den Kirchenausschuss als Exekutivgremium, dessen 36 Mitglieder vom Kirchentag und dem Kirchenbundesrat je zur Hälfte gewählt wurden. Den Vorsitz im Kirchenausschuss führte der jeweilige Präsident des Preussischen Oberkirchenrates, der damit zum nationalen Repräsentanten des deutschen Protestantismus wurde.

Aufgaben

In seiner relativ kurzen Geschichte widmete sich der Kirchenbund vor allem dem Informationsaustausch und der Koordination zwischen den einzelnen Bundeskirchen, der Pflege der ökumenischen Beziehungen und der Versorgung der deutschen evangelischen Gemeinden im Ausland mit Pfarrern.

Quellen:



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Erstversion vom 13.10.2009. Letzte Aktualisierung am 12.05.2022.