Stempelkarte und Stempelbriefe
Stempelkarten und Stempelbriefe dienen nur zum Erhalt von Stempelabdrücken, insbesondere der Sonderstempel. Es handelt sich also um eine Gefälligkeitsentwertung.
Sie sind somit ein reiner Sammleraspekt und haben keinen postalischen Charakter.
Beschreibung:
Eine Karte bzw. ein Brief ohne Absender- und Adressangaben wird zweifach gestempelt.
1.) Wird die für den Vorgang notwendige Gebühr, bezahlt über die Briefmarke, entwertet. Die Gebühr entspricht nur einem Bruchtteil des üblichen Portosatz.
2.) Und auf dem Adressfeld wird ein
Blanko Abschlag des Stempels gesetzt, damit hier nicht nachträglich eine Anschrift eingetragen und somit eine Beförderung "simuliert" werden kann.
Solche Belege wurden
nie befördert.
Beispiele
Stempelkarte vom 20. Kirchentag in Hannover
Mi Nr. 846
Stempelbrief vom 31. Kirchentag in Köln
Wie erhält man solche Belege?
Entweder sendet man entsprechende Umschläge mit einem vorfrankierten Umschlag zur Stempelstelle oder man geht zum örtlichen Sonderpostamt und lässt sich manuell die Belege entwerten.
Zum Zusenden der Belege zur Stempelstelle sollte man die entsprechende Stempelnummer kennen. Zudem wird der Service für den jeweiligen Sonderstempel nur für kurze Zeit angeboten.
Die aktuellen Stempelnummern findet man auf
http://www.sonderstempel.info.
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