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Bundeswehr: Einsatzmedaille Fluthilfe 2013


Die Einsatzmedaille Fluthilfe 2013 wurde am 2. Juli 2013 durch gemeinsamen Erlass des Bundesministers des Innern Hans-Peter Friedrich und des Bundesministers der Verteidigung Thomas de Maizière als staatliche Auszeichnung gestiftet.

Stiftungszweck

Die Einsatzmedaille Fluthilfe 2013 wurde als Dank und in Anerkennung für besonders aufopferungsvolle Hilfe bei der Abwehr von Gefahren und der Beseitigung von Schäden anlässlich der Flutkatastrophe Ende Mai und im Juni 2013 in der Bundesrepublik Deutschland gestiftet.

Sie kann sowohl an haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes, Angehörige der Bundespolizei und der Bundeswehr sowie für Dritte (z. B. Reservisten oder Angehörige der Feuerwehren) aufgrund ihrer besonderen Verdienste in der Zusammenarbeit mit dem THW, der Bundespolizei und der Bundeswehr verliehen werden.

Gestaltung der Medaille und Trageweise

Das Ehrenzeichen hat die Form einer runden, silberfarbenen Medaille. Auf der Vorderseite ist eine stilisierte Flutwelle an halb versunkenen Häusern dargestellt. Der untere Teil der Medaille trägt die Angabe "Fluthilfe 2013".

Die Rückseite trägt in der Mitte den Bundesadler und im unteren Teil die Worte "Dank und Anerkennung".

Der dunkelblaue Mittelteil des Medaillenbandes ist beidseitig von den Bundesfarben schwarz-rot-gold eingefasst.

Die verkleinerte Form und der Bandsteg tragen die Farben des Medaillenbandes mit aufgesetzter verkleinerter Vorderseite der Medaille.

Verleihungspraxis

Verleihung und Trageweise
Das Ehrenzeichen verleiht
– der Bundesminister des Innern an haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes und an Angehörige der Bundespolizei sowie an Dritte, die mit dem Technischen Hilfswerk und der Bundespolizei zusammengearbeitet haben,
– der Bundesminister der Verteidigung an Angehörige der Bundeswehr, an Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie an Dritte, die mit der Bundeswehr und den ausländischen Streitkräften zusammengearbeitet haben.

Das Ehrenzeichen wird für mindestens einen ganztägigen Einsatz vor Ort, beginnend mit dem 30. Mai 2013, im Hochwasser- und Flutkatastrophengebiet an Donau und Elbe sowie ihren Nebenflüssen verliehen. In begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen zulässig.

Als sichtbares Zeichen der allgemeinen Anerkennung kann das Ehrenzeichen, die Verkleinerung oder der Bandsteg an der linken Brustseite getragen werden.

Die Ausgezeichneten erhalten neben dem Ehrenzeichen eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift des Bundesministers des Innern oder des Bundesministers der Verteidigung und dem kleinen Dienstsiegel. Für die Verleihungsurkunde gilt das Muster der Anlage.

Die Ehrenzeichen gehen in das Eigentum der Ausgezeichneten über.

Vorschlagsberechtigung
Für die Angehörigen der Bundespolizei sind die Präsidenten der dem Bundespolizeipräsidium nachgeordneten Bundespolizeibehörden und der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, für die haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes die Landesbeauftragten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk über den Präsidenten oder die Präsidentin der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk vorschlagsberechtigt. Vorschläge für Dritte stimmen die Vorschlagsberechtigten untereinander ab.

Für die Angehörigen der Bundeswehr sind für den Auszeichnungsvorschlag von Soldatinnen und Soldaten die nächsten Disziplinarvorgesetzten, von zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die vergleichbaren Vorgesetzten vorschlagsberechtigt. Anregungen auf Verleihung des Ehrenzeichens an Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie an Dritte sind auf dem Dienstweg dem Bundesministerium der Verteidigung vorzulegen (Ausländer: BMVg Leitungsstab Protokoll; Inländer: BMVg P I 2).

Die Vorschlagsberechtigten prüfen selbst, ob die Verleihungsvoraussetzungen erfüllt sind. In Zweifelsfällen kann wohlwollend verfahren werden.

Verfahren
Die Verleihungsvorschläge sind dem Bundesministerium des Innern oder dem Bundesministerium der Verteidigung mit folgenden personenbezogenen Angaben
1. Amtsbezeichnung/Dienstgrad
2. Name/Vorname (gegebenenfalls akademischer Grad/Titel mit Fachrichtung)
3. Geburtsdatum/Personenkennziffer
4. Dienststelle/Einheit (gegebenenfalls Wohnanschrift)
in Listenform bis spätestens 30. Juni 2015 zuzuleiten. Alle Vorgänge zur Verleihung des Ehrenzeichens sind vertraulich.

Die Verleihung wird nach Maßgabe der Listen gemäß Absatz 1 durch jeweiligen Erlass des Bundesministers des Innern oder des Bundesministers der Verteidigung vollzogen.

Die Namen der Ausgezeichneten werden den Vorschlagsberechtigten unter Beifügung der Ehrenzeichen und der Verleihungsurkunden mitgeteilt. Diese veranlassen die Aushändigung der Auszeichnung in würdiger Form.

Sonstige

Material: ?
Größe: ? mm
Gewicht: ? g
Preis: 20 - 30 €
OEK Nummer: ?

Material



Links:


Medaille

Katalogbeschreibung: "Orden BRD 2013 Fluthilfe Hochwasser silbern mit Etui und Spange 1 Stück"
Gekauft: 23.07.2017

Hinweis: Auf dem Deckel des Etui ist keine Prägung.


Auktionsbild


Auktionsbild









Kopie oder Fälschung?

Katalogbeschreibung: "Orden Medaille ~Fluthilfe 2013~"
Gekauft: 15.10.2017

Hinweis: Vermutlich ein Nachguß / Fälschung eines Originals. Falsches Band und Falsch herumhängend. Motive nicht so ausgeprägt wie beim Original. Falsches Material.

Bilder im Vergleich mit einem Original.















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Erstversion vom 28.07.2017. Letzte Aktualisierung am 27.10.2017.