Außerkurssetzung der Gold- und Silbermünzen
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Goldverbot
Datum: 03.09.2015
Am 25. August 1923 verkündete Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) erstmals eine Herausgabepflicht für Goldmünzen, die für acht Jahre Bestand hatte.
Am 16. August 1938 war die Außerkurssetzung aller Goldmünzen des Deutschen Reiches abgeschlossen. Sie galten nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel und wurden von der Reichsbank nicht mehr in Zahlung genommen.
Deren Besitz wurde – von wenigen Sammlerexemplaren abgesehen – erneut für illegal erklärt und stand unter Strafandrohung. Am 1. Januar 1940 erfolgte auch die Außerkurssetzung der letzten Silbermünzen des Deutschen Reiches.
1945 verhängten die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges in Deutschland eine Ablieferungspflicht, die erst zehn Jahre später außer Kraft gesetzt wurde. Seit August 1914 waren Goldmünzen jedoch schon längst endgültig aus dem Geldumlauf verschwunden und wurden in vielen Familien – neben den Silbermünzen – als Erinnerung an eine bessere Zeit aufbewahrt.
Außerkurssetzung - Name - Nennwert - Reichsgesetzblatt
1. Oktober 1900 - Goldmünzen - 5 Mark - RGBl. 1900, S. 253
1. Januar 1902 - Silbermünzen - 20 Pfennig - RGBl. 1901, S. 486
1. Oktober 1908 - Silbermünzen - 50 Pfennig - RGBl. 1908, S. 464
1. Januar 1921 - Silbermünzen - ½, 1, 2, 3 und 5 Mark - RGBl. 1920, S. 521
1. Oktober 1934 - Silbermünzen - 3 Mark und 3 RM - RGBl. I 1934, S. 595
1. April 1937 - Silbermünzen - 1 Mark, 1 RM und 5 RM - RGBl. I 1936, S. 1156
16. August 1938 - Goldmünzen - 10 und 20 Mark - RGBl. I 1938, S. 901
1. Januar 1940 - Silbermünzen - 2 RM - RGBl. I 1939, S. 2234
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