Die Ankündigung der Hamburger Stadtpostmarke
Quelle: https://arge-ndp.de/index.php/unsere-themen/marken-und-ganzsachen
Autor: Ingo von Garnier
Die Ankündigung der Hamburger Stadtpostmarke
Bekanntlich wurden die NDP-Freimarken im Dezember 1867 angekündigt, genauer gesagt mit Verfügung 208 "Die Einziehung der bisherigen Freimarken und Franco-Couverts und die Einführung Norddeutscher Post-Freimarken, beziehungsweise Franco-Couverts betreffend vom 21. Dezember 1867".
Darin heißt es: (Für die bisherigen Freimarken und Franco-Couverts)
kommen vom 1. Januar k. J. ab allgemeine Norddeutsche Post-Freimarken zur Einführung, welche in den Werthbeträgen von ¼, ⅓, ½, 1, 2 und 5 Groschen in den in Thaler-Währung rechnenden Gebietstheilen und in den Werthbeträgen von 1, 2, 3, 7 und 18 Kreuzern in den in Süddeutscher Gulden-Währung rechnenden Gebietstheilen ausgegeben werden.
Volker Mehlmann machte darauf aufmerksam, dass die Hamburger Stadtpostmarke hier fehlt. Aber wie ist das Hamburger Postpublikum über das neue Postwertzeichen informiert worden? Geholfen hat erneut ein Sammler der ArGe Preußen. Er fand das digitalisierte Hamburger Gesetzesblatt von 1867 und darin die Bekanntmachung Nr. 60 vom 28. Dezember. Ziemlich gegen Ende heißt es:
Der Verkauf Norddeutscher-Post-Freimarken für die verschiedenen Nennwerthe des Stempels und der für Stadtbriefe in Hamburg bestimmten Marken zu ½ ß (ohne Werthstempel), (…) beginnt mit dem 31. December d. J. Dieselben können erst vom 1. Januar 1868 an zum Frankiren in Gebrauch genommen werden.

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Die bisher im Gebiete des Norddeutschen Bundes gangbaren Freimarken und Franco-Couverts, welche von Beginn des Jahres 1868 ab ohne Ausnahme außer Anwendung kommen, können vom 31. December d. J. ab und ferner innerhalb des ersten Quartals des künftigen Jahres bei den Post-Anstalten gegen Norddeutsche Post-Freimarken beziehungsweise Franco-Couverts (…) umgetauscht oder gegen baare Bezahlung zurückgegeben werden. Der Umtausch, beziehungsweise die Einlösung kann jedoch nur hinsichtlich solcher Postfreimarken und Couverts hier erfolgen, welche mit Hamburgischen, Preußischen und Mecklenburg-Schwerinschen Werthzeichen versehen sind.
Seitens des Hamburgischen Stadt-Post-Amtes werden übrigens bereits vor dem 31. d. Mts. Hamburgische Postmarken, namentlich auch ½ Schillingsmarken, und Hamburgische Post-Couverts gegen Erstattung des Nennwerthes zurückgenommen. (…)
Hamburg, den 28. December 1867.
Die Deputation für Post- und Telegraphenwesen.
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